Kosten Jugendarbeitsschutz - Untersuchung ab 01.09.2024:
Die gesetzlich vorgeschriebene Jugendarbeitsschutzuntersuchung bei Arbeit/Ausbildungsbeginn vor dem 18. Geburtstag ist keine Leistung der Krankenkassen, sondern des Landratsamtes.
Leider ist die Kostenerstattung, die das Landratsamt für die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung vorsieht, seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst worden und für uns nicht mehr tolerierbar, da sie in keinster Weise unsere Kosten abdeckt.
Wir können gerne die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung bei Ihrem Kind durchführen, falls dies von Ihnen gewünscht wird. Für diese Leistung wird Ihnen von uns dann eine Privatrechnung gestellt, die sie selbst bezahlen müssen. Die Kosten für ein Jugendarbeitsschutz-Untersuchung auf Privatrechnung betragen momentan 81,60 Euro.
Ob oder in welche Höhe diese Kosten Ihnen eventuell vom Landratsamt erstattet werden, können wir nicht beantworten. Wenden Sie sich dafür gerne an Ihr Landratsamt.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Veränderung,
Ihre Kinderärzte Dr. Asenbauer und Dr. Peters
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