Für gesetzlich Krankenversicherte KOSTENPFLICHTG AB 01.01.2024
Bei den Vorsorgen U10 (7-9 Jahre) und U11 (9-11 Jahre) und J2 (16-18 Jahre) handelt es sich um freiwillige, zusätzliche und NICHT gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgen. Daher werden sie auch nicht regulär von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Die einzige regulär von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Vorsorge im Schulalter ist dann die Jugendvorsorge J1 zwischen 12 und 15 Jahren.
Einige gesetzlichen Krankenkassen werben damit, die Zusatzvorsorgen U10/U11/J2 auch für die bei Ihnen versicherten Patienten zu bezahlen.
Leider ist damit für uns ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden (Einschreibung in Zusatzverträge, Anmeldung und Abrechnung über eine zusätzliche Software, ständig wechselnde Bedingungen der Krankenkassen), den wir nicht mehr leisten können und wollen. Wir möchten unsere Kräfte lieber auf eine gute Versorgung unserer Patienten verwenden, anstatt für zusätzliche und aufwendige Bürokratie.
Außerdem beinhalten diese Zusatzvereinbarungen oft eine vertragliche Bindung der Patienten an den Kinderarzt und/oder die Krankenkasse über einen längeren Zeitraum. Dafür möchten wir nicht verantwortlich sein.
Ab dem 01.01.2024 werden wir daher KEINE U10 / U11 / J2 mehr über die Zusatzverträge der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Wir können gerne die U10, U11 oder J2 bei Ihrem Kind durchführen, falls dies von Ihnen gewünscht wird. Für diese Leistung wird Ihnen von uns dann eine Privatrechnung gestellt, die sie selbst bezahlen müssen. Die Kosten für ein Vorsorgeleistung auf Privatrechnung betragen momentan 60,33 Euro.
Ob oder in welche Höhe diese Kosten Ihnen eventuell von Ihrer Krankenkasse erstattet werden, können wir nicht beantworten. Wenden Sie sich dafür gerne an Ihre Kasse.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Veränderung,
Ihre Kinderärzte Dr. Asenbauer und Dr. Peters
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